Verhinderungspflege – Anspruch, Kombinationen und Tipps
Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend aus (z. B. Urlaub, Krankheit), unterstützt die Pflegekasse mit der Verhinderungspflege. So lässt sich die Versorgung überbrücken.
Voraussetzungen (Kurzüberblick)
- Pflege zu Hause, mindestens Pflegegrad 2
- Die Pflegeperson hat vor der Inanspruchnahme in der Regel mind. 6 Monate gepflegt
Leistungsumfang
Es stehen jährliche Budgets bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag zur Verfügung. Zusätzlich sind Kombinationen mit Kurzzeitpflege möglich, um Mittel zu erhöhen.
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
- Ambulanter Pflegedienst
- Freunde, Nachbarn, weitere Angehörige (Vergütung je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich geregelt)
Praxis‑Tipps
- Nachweise und Zeiten sauber dokumentieren (Formulare der Pflegekasse nutzen).
- Rechtzeitig planen: Ferienzeiten sind stark nachgefragt.
- Restbudgets zum Jahresende prüfen und ggf. mit Kurzzeitpflege kombinieren.