Pflegeleistungen – Ein verständlicher Überblick

Die Pflegeversicherung bietet mehrere Bausteine, die Sie je nach Situation kombinieren können. Hier ist der Überblick mit kurzen Erklärungen.

1) Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)

Monatliche Zahlung an Pflegebedürftige, wenn Angehörige/Freunde zuhause pflegen. Höhe abhängig vom Pflegegrad.

2) Pflegesachleistungen (Pflegedienst)

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, abgerechnet direkt mit der Pflegekasse. Kombinierbar mit anteiligem Pflegegeld.

3) Entlastungsbetrag

Monatlicher Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuung, haushaltsnahe Hilfen). Nicht für alles frei verwendbar – Nachweispflicht beachten.

4) Verhinderungspflege

Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen.

5) Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege (z. B. nach Krankenhausaufenthalt), wenn Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist. Kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden.

6) Tages‑ und Nachtpflege

Teilstationäre Pflege zur Entlastung im Alltag. Eigenes Budget neben Pflegegeld/Pflegesachleistungen, Anrechnung beachten.

7) Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Zuschüsse für Umbaumaßnahmen (z. B. barrierearmes Bad, Treppenlift). Pro Maßnahme ist eine Förderung bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag möglich.

8) Pflegehilfsmittel

Regelmäßige Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen) bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.

9) Beratung und Schulungen

Pflegeberatung (auch Pflicht‑Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug) und Pflegeschulungen für Angehörige.

Konkrete Beträge ändern sich gelegentlich durch Gesetzesreformen. Prüfen Sie aktuelle Werte bei Ihrer Pflegekasse oder offiziellen Stellen. Wir halten unsere Einzelartikel aktuell.