Pflegegrad – Einstufung, Kriterien und Leistungen
Wer Pflege benötigt, kann Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Grundlage ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Hier erklären wir das Verfahren, die Kriterien und was Sie vorbereiten sollten.
1) Der Weg zum Pflegegrad – Schritt für Schritt
- Antrag stellen bei der Pflegekasse (meist bei der Krankenkasse angesiedelt).
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF (privat versichert).
- Bescheid der Pflegekasse mit Einstufung in Pflegegrad 1–5.
2) Nach welchen Kriterien wird bewertet?
Es werden sechs Lebensbereiche (Module) betrachtet. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Essen)
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Tipp: Führen Sie ein Pflege‑Tagebuch (mind. 1–2 Wochen), damit alle Einschränkungen sichtbar werden.
3) Typische Leistungen je Pflegegrad
Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Leistungsbausteine (Auswahl):
- Pflegegeld (für Pflege zu Hause durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (häusliche Pflege durch Pflegedienst)
- Kombinationsleistung (Pflegegeld + Sachleistung anteilig)
- Entlastungsbetrag (monatlich, zweckgebunden für Unterstützung im Alltag)
- Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege
- Wohnumfeldverbesserung (z. B. Umbau Bad, Treppenlift)
Hinweis: Beträge ändern sich gelegentlich (z. B. bundesweite Anpassungen). Wir aktualisieren regelmäßig und verlinken Quellen in unseren Artikeln zu Pflegeleistungen, Entlastungsleistung und Verhinderungspflege.
4) Checkliste: Gut vorbereitet auf den Begutachtungstermin
- Pflege‑Tagebuch der letzten 1–2 Wochen bereitlegen
- Medikamentenliste, Arztbriefe, Diagnosen
- Hilfsmittel auflisten (z. B. Rollator, Pflegebett)
- Typische Alltagssituationen beschreiben, in denen Hilfe nötig ist
- Wenn möglich: pflegende Angehörige/Bezugsperson anwesend
5) Widerspruch möglich
Ist der Bescheid aus Ihrer Sicht falsch, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründen Sie diesen konkret (z. B. mit Tagebuch‑Auszügen und ärztlichen Unterlagen).