Entlastungsleistung – Unterstützung im Alltag nutzen
Der Entlastungsbetrag (auch Entlastungsleistung) soll pflegende Angehörige entlasten und den Alltag Pflegebedürftiger erleichtern. Er ist zweckgebunden.
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege. Die Mittel sind anerkannte Angebote der Unterstützung im Alltag zu verwenden.
Wofür kann der Betrag eingesetzt werden?
- Alltags‑ und Betreuungsleistungen (Begleitung, Beschäftigung, Beaufsichtigung)
- Haushaltsnahe Hilfen (Einkaufen, Kochen, Reinigung – je nach Landesregelung und Anbieterzulassung)
- Teilstationäre Pflege (Zuzahlungen)
Wie wird abgerechnet?
In der Praxis rechnet meist der anerkannte Dienst direkt mit der Pflegekasse ab (Sachleistung). Eigenständige Abrechnung (Erstattung) ist teils möglich – Belege aufbewahren.
Praktische Tipps
- Unbedingt anerkannte Anbieter nutzen (je nach Bundesland geführt).
- Bewilligungs‑ und Abrechnungsfristen beachten; nicht genutzte Beträge können teils in Folgemonate übertragen werden.
- Leistungsumfang und Zeiten schriftlich festhalten.